Die Geräteprüfung ist eine essenzielle Sicherheitsmaßnahme, um Arbeitsunfälle zu verhindern. Elektrische Geräte unterliegen im Laufe der Zeit natürlichem Verschleiß, wodurch Defekte oder Isolationsfehler entstehen können. Diese Mängel können zu schweren Unfällen, wie Stromschlägen oder Bränden, führen.
Durch regelmäßige Prüfungen werden solche Gefahren frühzeitig erkannt und behoben. Dadurch schützt die Prüfung nicht nur Mitarbeiter vor Verletzungen, sondern trägt auch zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei. Unternehmen, die die Prüfung vernachlässigen, riskieren nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch Haftungsansprüche bei Unfällen.
Wie oft muss die Geräteprüfung erfolgen?
Die Prüffristen hängen von der Art des Betriebsmittels und der Nutzung ab.
• Erstprüfung vor der Inbetriebnahme.
• Geräte in Werkstätten überwiegend alle 6 Monate, in Büros alle 2 Jahre.
• Wiederholungsprüfung in der Regel alle 4 Jahre, bei besonders hoher Belastung früher.
Genaue Prüffristen können im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Die Prüfung nach DGUV V3 darf nur von elektrotechnisch befähigten Personen durchgeführt werden. Das sind:
• Elektrofachkräfte mit entsprechender Ausbildung, Erfahrung und Kenntnissen der aktuellen Vorschriften.
• Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) dürfen unter Aufsicht einer Elektrofachkraft unterstützende Tätigkeiten übernehmen.
• Externe Prüfunternehmen bieten ebenfalls DGUV V3-Prüfungen an, um Unternehmen zu entlasten und die Einhaltung aller Normen sicherzustellen.
So ein Unternehmen ist die PES 😉
Fazit
Die regelmäßige DGUV V3-Prüfung ist entscheidend für die Sicherheit am Arbeitsplatz und die Vermeidung von Unfällen.
Eine vorschriftsmäßige Prüfung schützt nicht nur Mitarbeiter, sondern auch das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen.